Was ist Modelo 720 und wer muss es einreichen?
Modelo 720 ist die jährliche spanische Informationserklärung für im Ausland gehaltene Vermögenswerte. Es ist keine Steuer an sich — Sie zahlen nichts, indem Sie es einreichen. Was Sie tun, ist Hacienda mitzuteilen, dass Sie als in Spanien steuerlich ansässige Person Vermögenswerte außerhalb Spaniens oberhalb bestimmter Schwellenwerte halten. Das Formular wurde 2012 zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung geschaffen, und ein Jahrzehnt lang waren damit einige der schärfsten Sanktionen eines europäischen Steuersystems verbunden. Diese Sanktionen wurden 2022 vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgehoben, doch die Einreichungspflicht besteht weiterhin in vollem Umfang.
Sie müssen Modelo 720 einreichen, wenn Sie im Meldejahr in Spanien steuerlich ansässig sind und ausländische Vermögenswerte halten, die einen der drei unten erläuterten Schwellenwerte überschreiten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie überhaupt in Spanien steuerlich ansässig sind, beginnen Sie mit unserem Leitfaden zur spanischen Steueransässigkeit — Ihre Einreichungspflicht hängt vollständig von dieser Antwort ab.
Nichtansässige reichen Modelo 720 nicht ein. Unternehmen ebenfalls nicht in den meisten Fällen (sie haben andere Meldepflichten). Die Verpflichtung richtet sich an natürliche Personen und bestimmte Personenmehrheiten. Wenn Sie unterjährig ansässig wurden, müssen Sie es im Allgemeinen dennoch für das gesamte Kalenderjahr einreichen, da die spanische Steueransässigkeit jahresweise bestimmt wird und Sie für das gesamte Steuerjahr als ansässig behandelt werden.
Die drei Meldekategorien und der 50.000-€-Test
Modelo 720 unterteilt Ihr ausländisches Vermögen in drei unabhängige Blöcke. Jeder Block hat seinen eigenen Schwellenwert von 50.000 €, und der Test wird pro Block angewendet — nicht auf die Summe. Dies ist die am meisten missverstandene Mechanik des Formulars:
- Block 1 — Bankkonten im Ausland: Girokonten, Sparkonten, Festgeldkonten und ähnliche Produkte bei nicht-spanischen Kreditinstituten. Sie melden auch Konten, bei denen Sie nur bevollmächtigter Unterzeichner oder wirtschaftlich Berechtigter sind, nicht nur der Inhaber.
- Block 2 — Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und im Ausland erzielte Einkünfte:Aktien, Investmentfondsanteile, Anleihen, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, Renten und Beteiligungen an ausländischen Investmentvehikeln.
- Block 3 — Immobilien im Ausland: jede Immobilie, die Sie außerhalb Spaniens besitzen, sowie Teilzeitnutzungsrechte und ähnliche Rechte an Immobilien.
Sie sind nur dann zur Einreichung in einem bestimmten Block verpflichtet, wenn der aggregierte Wert der Vermögenswerte in diesem Block am 31. Dezember des Meldejahres 50.000 € überschritten hat oder das durchschnittliche Saldo im letzten Quartal (für Bankkonten). Wenn Ihre Bankkonten im Ausland insgesamt 48.000 € betragen und Ihre ausländischen Aktien 200.000 €, reichen Sie Block 1 nicht ein — Sie reichen nur Block 2 ein. Die Blöcke sind unabhängig, und es gibt keine Zusammenrechnung über sie hinweg.
Bei gemeinschaftlich gehaltenem Vermögen melden Sie den vollen Wert des Vermögensgegenstandes und identifizieren Ihren Eigentumsanteil. Wenn Sie und ein Partner also eine Immobilie im Ausland im Wert von 400.000 € zu 50/50 teilen, reicht jeder von Ihnen ein Modelo 720 für diese Immobilie zu ihrem vollen Wert ein und erklärt seinen 50%-Anteil. Dies überrascht oft Auswanderer-Paare, die annehmen, sie meldeten nur ihren Anteil.
Modelo 721: Krypto-Vermögenswerte im Ausland
Ab dem Steuerjahr 2023 (erstmals Anfang 2024 eingereicht) hat Spanien ein separates Informationsformular für im Ausland gehaltene Kryptowährungen hinzugefügt: Modelo 721. Es steht neben Modelo 720, ist aber eine andere Erklärung mit eigenem Formular und eigenem Schwellenwert.
Modelo 721 gilt für virtuelle Währungen, die im Ausland gehalten werden — typische Salden auf nicht-spanischen Börsen (Coinbase, Kraken, internationale Binance-Einheiten) oder in Self-Custody-Wallets, bei denen die dienstleistende Stelle nicht ansässig ist. Sie reichen ein, wenn der aggregierte Wert Ihrer im Ausland gehaltenen Krypto-Vermögenswerte am 31. Dezember des Meldejahres 50.000 € überschritten hat.
Beachten Sie zwei Feinheiten. Erstens: Self-Custody ist Grauzone: Hacienda hat im Allgemeinen die Auffassung vertreten, dass die Meldepflicht weniger eindeutig ist, wenn Sie die Schlüssel direkt halten und kein Drittanbieter-Service aus dem Ausland erbracht wird, und stattdessen können andere Formulare (wie Modelo 172 für in Spanien ansässige Verwahrer) zur Anwendung kommen. Zweitens: Krypto, die bei einer in Spanien lizenzierten Börse gehalten wird, geht im Allgemeinen nicht auf Modelo 721, da sie bereits inländisch gemeldet wird. Im Zweifelsfall dokumentieren Sie den Rechtssitz des Verwahrers.
Wann müssen Sie nach dem ersten Jahr erneut einreichen?
Nach dem Jahr, in dem Sie einen bestimmten Block erstmals einreichen, müssen Sie diesen Block in den folgenden Jahren nur erneut einreichen, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:
- Der aggregierte Wert in diesem Block ist um mehr als 20.000 € gestiegen im Vergleich zu Ihrem zuletzt erklärten Wert.
- Sie haben aufgehört, einen zuvor erklärten Vermögenswert zu halten (verkauft, geschlossen, übertragen) — Sie müssen die Veräußerung melden.
- Sie sind neuer Inhaber oder Bevollmächtigter eines Vermögenswerts in diesem Block geworden, der zusammen mit den bestehenden über 50.000 € hält.
Das bedeutet, dass viele Auswanderer Modelo 720 einmal einreichen und es dann mehrere Jahre lang nicht erneut einreichen — bis ein Block die 20.000-€-Schwelle überschreitet oder sie einen Vermögenswert veräußern. Es ist entscheidend, eine persönliche Tabelle der zuletzt erklärten Werte pro Vermögenswert zu führen, denn Hacienda wird diese als Ausgangsbasis verwenden, um zu beurteilen, ob eine erneute Einreichung erforderlich war.
Frist, Einreichungskanal und was Sie vorbereiten müssen
Die Frist für Modelo 720 und Modelo 721 ist der 31. März des Jahres, das auf das Meldejahr folgt. Für das Steuerjahr 2025 reichen Sie zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2026 ein. Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über das E-Office der Agencia Tributaria. Sie benötigen ein digitales Zertifikat, einen elektronischen DNI oder eine Cl@ve PIN zur Authentifizierung.
Für jeden Vermögenswert, den Sie erklären, benötigen Sie typischerweise:
- Die Art des Vermögenswerts und einen passenden Unter-Schlüsselcode (das Formular verwendet interne Schlüssel).
- Den Ländercode (ISO).
- Die Identifikationsnummer (IBAN, ISIN, Katasterreferenz, Wallet-Identifier).
- Den Namen und die Adresse des Instituts (für Bank/Wertpapiere).
- Das Anschaffungsdatum und den Anschaffungswert.
- Den Saldo zum 31. Dezember und, bei Bankkonten, den Durchschnittssaldo des letzten Quartals.
- Ihren Eigentumsanteil bei gemeinschaftlichem Eigentum.
Diese Informationen zusammenzustellen, ist der schwierige Teil. Wenn Sie Konten über mehrere Länder, Brokerplattformen und Immobilien verteilt haben, planen Sie, im Januar zu beginnen — nicht im März — denn Jahresendabrechnungen ausländischer Banken und Broker treffen oft erst Mitte Februar ein.
Das Sanktionsregime nach 2022: Was sich tatsächlich geändert hat
Bis 2022 hatte Modelo 720 drei außergewöhnliche Sanktionen, die es unter europäischen Steuerformularen einzigartig gefürchtet machten: (1) eine Geldstrafe von 5.000 € pro Datenpunkt mit einem Mindestbetrag von 10.000 € für verspätete oder fehlerhafte Einreichungen, (2) die Behandlung nicht erklärter ausländischer Vermögenswerte als ungerechtfertigte Kapitalgewinne, die unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs zum höchsten IRPF-Grenzsteuersatz besteuert werden, und (3) ein Zuschlag von 150 % auf diese Steuerschuld. Zusammen konnte das Regime Sanktionen erzeugen, die den Wert des nicht erklärten Vermögenswertes selbst überstiegen.
In der Rechtssache C-788/19, entschieden am 27. Januar 2022, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass das Sanktionsregime des spanischen Modelo 720 mit dem freien Kapitalverkehr unvereinbar und unverhältnismäßig sei. Spanien reformierte das Regime durch das Gesetz 5/2022, das seit März 2022 in Kraft ist. Die aktuelle Lage ist weitaus angemessener:
- Formelle Sanktionen für verspätete oder unvollständige Einreichungen fallen nun unter das Allgemeine Steuergesetz, typischerweise 20 € pro Datenpunkt mit einem Minimum von 300 € und einem Maximum von 20.000 € — eine Größenordnung unter dem alten Regime.
- Die Regel der ungerechtfertigten Kapitalgewinne ist weg: nicht erklärte ausländische Vermögenswerte werden nicht mehr automatisch als nicht erklärtes Einkommen des jüngsten nicht verjährten Jahres behandelt.
- Der 150-%-Zuschlag ist weg.
- Die Standardregeln zur Verjährung gelten wieder, sodass nicht erklärtes Einkommen nur für Jahre neu festgesetzt werden kann, die noch innerhalb des allgemeinen Vierjahresfensters liegen.
Davon abgesehen ist die Einreichungspflicht weiterhin aktiv, und ein Versäumnis zieht weiterhin reale Bußgelder nach sich. Einige Steuerzahler, die unter dem alten Regime sanktioniert wurden, konnten Sanktionen auf administrativem Wege zurückfordern; wenn Sie eine Sanktion vor 2022 gezahlt haben, konsultieren Sie einen Spezialisten.
Häufige Fehler, die weiterhin Bußgelder auslösen
- Die 50.000 € als aggregiert behandeln. Der Schwellenwert gilt pro Block, nicht für das gesamte Auslandsvermögen.
- Konten vergessen, bei denen Sie nur Bevollmächtigter sind. Sie melden Konten, bei denen Sie bevollmächtigter Unterzeichner sind, auch wenn Sie nicht der rechtliche Inhaber sind — häufig bei Auswanderern mit Eltern- oder Geschäftskonten.
- Ruhende Konten weglassen. Konten, die Sie selten nutzen, zählen trotzdem, wenn Sie Inhaber oder Bevollmächtigter sind und die Salden die Schwellenwerte überschreiten.
- Ihren Anteil statt des vollen Wertes melden. Bei gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten melden Sie den vollen Wert des Vermögensgegenstandes und geben dann separat Ihren Eigentumsanteil an.
- Keine erneute Einreichung nach einer Erhöhung um 20.000 €. Viele Auswanderer reichen einmal ein und gehen davon aus, dass sie für immer fertig sind.
- Lebensversicherungen mit Rückkaufswert vergessen. Lebensversicherungen, fondsgebundene Produkte und ähnliche im Ausland gehaltene Versicherungsverträge fallen unter Block 2.
- Modelo 720 und Modelo 721 vermischen. Im Ausland gehaltene Krypto kommt auf 721, nicht auf 720, auch wenn die Werte ähnlich aussehen.
Beckham-Regelung, Nicht-Erwerbsvisum und Modelo 720
Ihr Visum und Steuerregime ändern Ihre Modelo-720-Pflichten direkt.
Wenn Sie unter der Beckham-Regelung stehen, werden Sie für die meisten Einkünfte als Nichtansässiger besteuert, obwohl Sie physisch in Spanien leben. Dementsprechend sind Begünstigte der Beckham-Regelung während der Jahre, in denen das Regime gilt (typischerweise sechs), von Modelo 720 befreit. Dies ist einer der am meisten unterschätzten Vorteile des Regimes für Auswanderer mit erheblichen ausländischen Vermögenswerten. Wenn Sie Beckham vorzeitig verlassen oder Ihr Sechs-Jahres-Fenster endet, kehren Sie von diesem Zeitpunkt an in das Standardregime von Modelo 720 zurück.
Wenn Sie auf dem Nicht-Erwerbsvisum sind, sind Sie vollständig in Spanien steuerlich ansässig und werden auf das weltweite Einkommen und Vermögen besteuert. Modelo 720 gilt vollständig. Rentner mit NLV sind tatsächlich das häufigste Profil, das Modelo 720 einreicht, da sie typischerweise ausländische Renten, Brokerkonten und manchmal Immobilien in ihrem Heimatland haben.
Wie Modelo 720 mit Ihrer Renta und Vermögensteuer zusammenpasst
Modelo 720 ist informativ, aber es wird eng mit zwei anderen Erklärungen abgeglichen, auf die Sie tatsächlich Steuern zahlen:
Ihre jährliche Einkommensteuererklärung — siehe unseren Renta-Leitfaden für Auswanderer — umfasst weltweite Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne, einschließlich derjenigen, die durch die Konten und Wertpapiere erzeugt werden, die Sie in Modelo 720 erklären. Hacienda vergleicht regelmäßig die unter CRS (dem internationalen Informationsaustauschstandard) gemeldeten Dividendenflüsse mit dem, was Sie in Ihrer Renta erklären, und nutzt das Modelo 720 als Karte.
Die Vermögensteuer und die Solidaritätssteuer auf Großvermögen erfassen Ihr globales Nettovermögen oberhalb regionaler Schwellenwerte. Die Vermögenswerte, die Sie in Modelo 720 auflisten, fließen direkt in die Vermögensteuerbasis ein, wenn Sie diese Schwellenwerte überschreiten. Inkonsistenzen zwischen den beiden Erklärungen sind ein klassischer Auslöser für eine Prüfung.
Wie Sie Ihr Modelo 720 ohne Gestoría vorbereiten
Wenn Sie Modelo 720 selbst einreichen möchten, hier ist ein realistischer Workflow, der die üblichen Fallen vermeidet:
- Inventarisieren Sie jede ausländische Finanzbeziehung. Bankkonten, Brokerkonten, Pensionskonten, Lebensversicherungen, Equity-Pläne ausländischer Arbeitgeber, Konten bei Krypto-Börsen. Schließen Sie auch ruhende Konten ein.
- Ordnen Sie sie in Blöcke ein. Bankkonten (Block 1), Wertpapiere und Versicherungen (Block 2), Immobilien (Block 3). Krypto kommt auf ein separates 721.
- Holen Sie sich die Werte zum 31. Dezember (und die Durchschnittssalden des letzten Quartals für Bankkonten) aus den Jahresendabrechnungen.
- Wenden Sie den Schwellenwert-Test pro Block an. Wenn ein Block unter 50.000 € liegt, reichen Sie diesen Block nicht ein.
- Vergleichen Sie mit den im Vorjahr erklärten Werten, wenn Sie bereits eingereicht haben. Prüfen Sie die 20.000-€-Erhöhungsregel und etwaige Veräußerungen.
- Reichen Sie online ein über das Portal der Agencia Tributaria mit einem digitalen Zertifikat oder Cl@ve. Speichern Sie die PDF-Bestätigung und Ihr Datenblatt.
Planen Sie im ersten Jahr mehrere Stunden ein — das Sammeln von Identifikatoren, IBANs, Institutsadressen und Anschaffungswerten für jeden Vermögenswert ist mühsam. Die Folgejahre sind schneller, weil Ihre Ausgangsbasis bereits existiert.
Wie Noburo bei Modelo 720 hilft
Noburo bereitet Ihr Modelo 720 und Modelo 721 zusammen mit Ihrer Renta vor, prüft Ihre Übersicht der ausländischen Vermögenswerte, wendet die Block-Schwellenwerte an und gleicht die Werte mit den Daten ab, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung und — gegebenenfalls — in Ihrer Vermögensteuer-Erklärung ausweisen. Sie erhalten eine verständliche Zusammenfassung jeder Position, die exakten Zahlen, die übermittelt werden, und die Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einreichung mit Cl@ve, sodass Sie die volle Kontrolle darüber behalten, was in Ihrem Namen abgegeben wird.
Wenn Sie überlegen, in Spanien steuerlich ansässig zu werden, oder gerade umgezogen sind und nicht sicher sind, wann Ihr erstes Modelo 720 fällig ist, melden Sie sich vor dem 31. Dezember, damit wir die Bestandsaufnahme der Eröffnungsposition richtig planen können.
Vergiss den Papierkram — lass Noburo ihn vorbereiten
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